"Ein gerechtes Bildungssystem stellt jedem Kind die Unterstützung und Ressourcen bereit, die es braucht – unabhängig von persönlichen oder sozialen Umständen."

OECD – Education Equity.
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Nachteilsausgleich in der Schule (ADHS & Autismus) – Niederösterreich

Ziel: faire Rahmenbedingungen schaffen – ohne die Lernziele zu senken. Hier finden Sie klare Beispiele, einen Gesprächsleitfaden und eine Vorlage für die Vereinbarung mit der Schule – seriös, evidenzbasiert und realistisch formuliert.

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Was bedeutet „Nachteilsausgleich“?

Nachteilsausgleich meint individuelle Anpassungen von Rahmenbedingungen, Methoden oder Prüfungsformaten, damit Kinder mit z. B. ADHS oder Autismus ihr Können gleichwertig zeigen können. Kompetenzen/Inhalte bleiben bestehen – es geht nicht um „leichtere Aufgaben“, sondern um faire Bedingungen.


Konkrete Beispiele (Ideenpool)

    • Zeit & Struktur: mehr Zeit bei Tests; klarer Ablaufplan; kleinere Aufgabenblöcke; „Erst–dann“‑Karten
    • Reizmanagement: ruhiger Arbeitsplatz; Kopfhörer/Ohrschutz; gedimmtes Licht; Pausensignale
    • Kommunikation & Sprache: klare, kurze Anweisungen; visuelle Hilfen; Alternativen zu offenen Fragen
    • Leistungsdarstellung: mündlich statt ausschließlich schriftlich; Stichwörter statt Langtext; Vorlesesoftware
    • Organisation: Checklisten; farbcodierte Hefte/Ordner; Hausübungsplan
    • Sozial‑emotional: Pausenkarte; „stiller Platz“; definierte Rückzugsoption

Praxis‑Tipp: Wählen Sie 3–5 Maßnahmen, die wirklich wirken – lieber konkret & überprüfbar als eine lange Wunschliste.


So gelingt das Gespräch mit der Schule (Leitfaden)

  1. Ziel klären: Wobei braucht Ihr Kind konkret faire Bedingungen?
  2. Kurz schildern: 2–3 typische Situationen (Stärken & Stolpersteine)
  3. Vorschläge mitbringen: 3–5 passende Maßnahmen (siehe Beispiele)
  4. Rollen & Prüfungssituationen besprechen: Wer macht was? Wie bei Tests?
  5. Schriftlich festhalten: kurze Vereinbarung (wer, was, ab wann, wie lange)
  6. Review‑Termin nach 6–8 Wochen (wirkt es? anpassen!)

Download (Leadmagnet): „Gesprächsleitfaden & Vereinbarung Nachteilsausgleich“ (PDF) – erhalten Sie im Erstgespräch.


Recht & Zuständigkeiten – kurz & praxisnah

  • Schulen haben Spielräume für pädagogische Differenzierung und Anpassungen; Details variieren nach Schulform/Bundesland. Entscheidend ist die individuelle Vereinbarung.
  • Informationen an Dritte (z. B. Schule/Behörden) geben wir nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und – falls zusätzlicher Aufwand entsteht – nach gesonderter Beauftragung weiter (siehe Vereinbarung/Datenschutz).
  • Bei Bedarf unterstützen Schulpsychologie, Beratungslehrer:innen und (sonderpädagogische) Fachkräfte der Schule.

Wie wir unterstützen

    • Elterncoaching: Vorbereitung aufs Gespräch; Formulierungen; Prioritäten setzen
    • Einzelsetting (Hauptangebot): Strategien für Aufmerksamkeit, Reiz‑ und Emotionsregulation; schulnahe Tools; kunsttherapeutische Interventionen können innerhalb der Psychotherapie ergänzend eingesetzt werden
    • Sozialkompetenzgruppe: Kooperation, Turn‑Taking, Ich‑Botschaften; Transferideen für Schule

Hinweis nach PThG / Methodenklarheit: Psychotherapie erfolgt im Rahmen der Systemischen Familientherapie; wir arbeiten ziel‑ und ressourcenorientiert, transparent und evidenzbasiert. Es erfolgt keine parallele Durchführung einer eigenständigen Kunsttherapie neben der Psychotherapie – weder innerhalb derselben Einheit noch über den gesamten Behandlungsverlauf. Ein allfälliger Methodenwechsel erfolgt nur sequenziell, transparent vereinbart und schriftlich dokumentiert.


Häufige Fragen (FAQ)

Braucht mein Kind eine Diagnose für Nachteilsausgleich?
Nicht zwingend; oft reicht die pädagogische Begründung. Die Schule entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Reduziert das die Lernziele oder Notenanforderungen?
Nein. Es geht um Bedingungen, nicht um Inhalte – Ziele bleiben gleich.

Wie lange gilt eine Vereinbarung?
Meist zeitlich befristet (z. B. Semester) und wird bei Bedarf verlängert/angepasst.

Begleiten Sie auch Gespräche in der Schule?
Wir bereiten Sie vor; Begleitungen/Berichte sind gesondert zu beauftragen und werden gemäß Honorarliste separat verrechnet.


Nächste Schritte

  1. Kurz‑Telefonat (optional)
  2. Erstgespräch (Eltern + Kind): Ziele, passende Maßnahmen, Vorlagen
  3. Schulgespräch führen, Vereinbarung treffen, nach 6–8 Wochen Review
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weitere Informationen:

→ Sozialkompetenzgruppe
→ Wege zur Diagnose
→ ADHS bei Kindern
→ Autismus bei Kindern
→ Nachteilsausgleich in der Schule
→ Finanzielle Hilfen
→ Eltern Coaching
→ Meltdown im Alltag

Kontakt (Region: Bez. Gänserndorf, Marchfeld, Weinviertel)

Dipl.-Ing. (FH) Miriam Auer, MA
Psychotherapeutin (systemische Familientherapie) in Ausbildung unter Supervision
Akademische Kunsttherapeutin (SFU)
Lebens- und psychosoziale Beraterin (LSB)

📞 Telefon: +43 680 204 6261
📧 E-Mail: office@ma-art.at
💬 WhatsApp: Nachricht senden
🌐 Website: therapie.ma-art.at

 

Drucksorten (zum Download)

Folder – psychosoziale Kompetenzgruppe
Folder – Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP) – Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und Familien

Neuer Raum für neurodivergente Kinder

Wir haben einen weiteren reizarmen Therapieraum eingerichtet, speziell abgestimmt auf die Bedürfnisse neurodivergenter Kinder. Der Raum ist schallreduziert, dimmbar und frei von störenden Reizen.
Hier bieten wir u. a. Einzeltherapie für Kinder ab 3 Jahren – auf Basis systemischer Psychotherapie; ergänzend kunsttherapeutische Interventionen und ressourcenorientierte Methoden.

 

Für mehr Informationen rufen Sie mich an oder besuchen Sie meine Website. Ich bin für Sie da!

 

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