"Kindgerechte Systeme … sorgen dafür, dass kein Kind wegen Armut zurückbleibt."

UNICEF Innocenti.
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Finanzielle Hilfen für Familien von Kindern mit ADHS oder Autismus (Österreich)

Kurzüberblick: Viele Familien haben Anspruch auf Unterstützungen, wissen es aber nicht. Hier finden Sie einen praxisnahen Leitfadenseriös, evidenzbasiert und realistisch formuliert – zu den wichtigsten Leistungen, Anträgen und Unterlagen.

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Die wichtigsten Leistungen – kurz erklärt

    • Erhöhte Familienbeihilfe (eFBH): Zuschlag zur Familienbeihilfe bei erheblich erhöhtem Pflege‑/Betreuungsaufwand; Antrag beim Finanzamt (FinanzOnline/Servicecenter). Grundlage ist ein medizinisches Sachverständigengutachten.
    • Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung bei dauerhafter Pflege‑/Betreuungsbedürftigkeit; Antrag bei der zuständigen Stelle (z. B. Pensions‑/Versicherungsträger, Sozialministeriumservice – je nach Zuständigkeit). Einstufung in Pflegestufen per Gutachten.
    • Behindertenpass: Nachweis von Behinderung/Grad der Behinderung; Antrag beim Sozialministeriumservice. Ermöglicht Erleichterungen (z. B. Ermäßigungen) und kann Folgeverfahren erleichtern.
    • Kostenersatz/Kostenzuschuss: Teilweise Zuschüsse der Sozialversicherung (z. B. für Psychotherapie/Ergotherapie/Logopädie) oder Fahrtkosten zu medizinischen Leistungen – abhängig von Kasse/Vertrag/Indikation.
    • Weitere Unterstützungen: Steuerliche Entlastungen (außergewöhnliche Belastungen), mobilitätsbezogene Vergünstigungen, Kommunal‑/Landesförderungen (regional verschieden).

Wichtig: Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Beträge ändern sich. Wir geben einen Orientierungsrahmen; für verbindliche Auskünfte sind die zuständigen Stellen maßgeblich.


Schritt‑für‑Schritt: So gehen Sie vor

  1. Kurz klären, was sinnvoll ist: eFBH, Pflegegeld, Behindertenpass – oder eine Kombination.
  2. Unterlagen sammeln (siehe Checkliste): Befunde, Entwicklungsüberblick, Schul‑/KiGa‑Infos, ggf. Diagnosen.
  3. Anträge stellen:
    • eFBH → Finanzamt (online/offline)
    • Pflegegeld → zuständige Stelle (Versicherungsträger/Sozialministeriumservice)
    • Behindertenpass → Sozialministeriumservice
  4. Termine/Gutachten: Gutachter:in nimmt Kontakt auf; halten Sie Alltagsbeispiele & Aufwände bereit.
  5. Bescheid prüfen: Fristen für Berufung/Einspruch beachten; Ergänzungen möglich.
  6. Folgeschritte: Steuer (außergewöhnliche Belastungen), Zuschüsse der Krankenkasse, Schule (Nachteilsausgleich/Assistenz).

Download (Leadmagnet): „Checkliste Unterlagen & Anträge“ (PDF) – erhalten Sie im Erstgespräch.


Unterlagen‑Checkliste (kurz)

    • Stammdaten des Kindes; Obsorge‑Kontakte
    • Kurzüberblick Entwicklung (Meilensteine, Besonderheiten)
    • Befunde/Diagnosen (medizinisch, klinisch‑psychologisch – soweit vorhanden)
    • Schule/Kindergarten: Beobachtungen/Protokolle, Förderpläne
    • Alltagsbeispiele: Pflege‑/Betreuungsaufwand, Reiz/Regulation, Meltdowns, Schlaf
    • Medikation (falls vorhanden), Therapien (Übersicht)

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich eine formale Diagnose?
Für manche Leistungen ja (oder ein Gutachten). Wir klären das im Erstgespräch und zeigen Wege zur Diagnose.

Gibt es Zuschüsse für Psychotherapie?
Ja, manche Kassen gewähren Kostenzuschuss; Höhe/Umfang variieren. Wir unterstützen bei Dokumentation & Antrag.

Was, wenn der Bescheid negativ oder zu niedrig ist?
Fristen prüfen; Begründung lesen; ggf. Berufung mit ergänzenden Unterlagen einbringen.

Kann die Schule separat unterstützen?
Ja – über Nachteilsausgleich, Schulpsychologie und Fördermaßnahmen (siehe Seite /schule-nachteilsausgleich).

Übernehmen Sie das Ausfüllen der Formulare?
Wir bereiten Unterlagen vor und strukturieren Inhalte; Behördenwege übernehmen wir nur nach gesonderter Beauftragung (separate Verrechnung lt. Honorarliste).


Wie wir unterstützen

    • Erstgespräch & Pfadwahl: Welche Leistung passt? Reihenfolge & Zuständigkeiten klären.
    • Dokumente strukturieren: Alltagsaufwand verständlich machen (konkret, prüffähig).
    • Koordination mit Schule/Behandler:innen (mit Zustimmung/Beauftragung).
    • Übergang: Während Wartezeiten arbeiten wir an Alltagsentlastung (Elterncoaching, Einzelsetting, Gruppe).

Hinweis nach PThG / Methodenklarheit: Psychotherapie erfolgt im Rahmen der Systemischen Familientherapie; wir arbeiten ziel‑ und ressourcenorientiert, transparent und evidenzbasiert. Es erfolgt keine parallele Durchführung einer eigenständigen Kunsttherapie neben der Psychotherapie – weder innerhalb derselben Einheit noch über den gesamten Behandlungsverlauf. Ein allfälliger Methodenwechsel erfolgt nur sequenziell, transparent vereinbart und schriftlich dokumentiert.

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weitere Informationen:

→ Sozialkompetenzgruppe
→ Wege zur Diagnose
→ ADHS bei Kindern
→ Autismus bei Kindern
→ Nachteilsausgleich in der Schule
→ Finanzielle Hilfen
→ Eltern Coaching
→ Meltdown im Alltag

Kontakt (Region: Bez. Gänserndorf, Marchfeld, Weinviertel)

Dipl.-Ing. (FH) Miriam Auer, MA
Psychotherapeutin (systemische Familientherapie) in Ausbildung unter Supervision
Akademische Kunsttherapeutin (SFU)
Lebens- und psychosoziale Beraterin (LSB)

📞 Telefon: +43 680 204 6261
📧 E-Mail: office@ma-art.at
💬 WhatsApp: Nachricht senden
🌐 Website: therapie.ma-art.at

 

Drucksorten (zum Download)

Folder – psychosoziale Kompetenzgruppe
Folder – Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP) – Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und Familien

Neuer Raum für neurodivergente Kinder

Wir haben einen weiteren reizarmen Therapieraum eingerichtet, speziell abgestimmt auf die Bedürfnisse neurodivergenter Kinder. Der Raum ist schallreduziert, dimmbar und frei von störenden Reizen.
Hier bieten wir u. a. Einzeltherapie für Kinder ab 3 Jahren – auf Basis systemischer Psychotherapie; ergänzend kunsttherapeutische Interventionen und ressourcenorientierte Methoden.

 

Für mehr Informationen rufen Sie mich an oder besuchen Sie meine Website. Ich bin für Sie da!

 

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