Finanzielle Hilfen bei Autismus, ADHS & Behinderung | NÖ | MA-Art
FAMILIE · BEHINDERUNG · AUTISMUS · AD(H)S · NIEDERÖSTERREICH
Finanzielle Hilfen für Familien: Welche Unterstützung kann möglich sein?
Familienbeihilfe. Pflegegeld. Behindertenpass. Zuschüsse. Steuerliche Entlastungen.
Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder eines erheblichen Unterstützungsbedarfs mehr Betreuung benötigt, können unterschiedliche finanzielle Leistungen und Entlastungen infrage kommen.
Welche Unterstützung tatsächlich zusteht, hängt jedoch von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Eine Diagnose wie Autismus oder AD(H)S führt nicht automatisch zu einer bestimmten Leistung. Entscheidend sind je nach Leistung unter anderem Grad der Behinderung, tatsächlicher Pflegebedarf, funktionelle Auswirkungen und persönliche Voraussetzungen.
Welche Unterstützungen sollten Familien kennen?
Nicht jede Leistung passt zu jeder Situation. Häufig lohnt es sich aber, mehrere mögliche Ansprüche getrennt zu prüfen.
Zusätzliche Familienbeihilfe bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % bzw. bei bestimmten Fällen dauernder Erwerbsunfähigkeit.
Bei dauerhaft erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Amtlicher Nachweis einer Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 %; kann Zugang zu weiteren Vergünstigungen erleichtern.
Je nach Sozialversicherung können Zuschüsse etwa für Psychotherapie und andere Gesundheitsleistungen vorgesehen sein.
Behinderungsbedingte Aufwendungen und bestimmte Freibeträge können steuerlich berücksichtigt werden.
Eine zusätzliche Landesförderung für pflegebedürftige Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich.
ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFE
Wann kann erhöhte Familienbeihilfe zustehen?
Für Kinder kann zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe ein Erhöhungsbetrag gewährt werden, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Eine weitere Anspruchsmöglichkeit besteht bei Personen, die aufgrund ihrer Behinderung voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
2026 beträgt der Erhöhungsbetrag 189,20 € pro Monat zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe.
Der Antrag wird beim Finanzamt Österreich gestellt. Die medizinische Einschätzung des Grades der Behinderung erfolgt grundsätzlich durch das Sozialministeriumservice. Liegt bereits ein gültiger Behindertenpass vor, können dessen Daten unter bestimmten Voraussetzungen herangezogen werden.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die erhöhte Familienbeihilfe bis zu fünf Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung zuerkannt werden.
Wichtig bei Autismus und AD(H)S: Eine Diagnose allein bedeutet nicht automatisch einen bestimmten Grad der Behinderung und damit auch nicht automatisch einen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld oder Behindertenpass. Entscheidend sind die individuellen funktionellen Auswirkungen und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
PFLEGEGELD
Nicht die Diagnose, sondern der tatsächliche Pflegebedarf zählt
Pflegegeld kann gewährt werden, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
Grundsätzlich muss der Pflegebedarf mehr als 65 Stunden pro Monat betragen. Die Einstufung erfolgt aufgrund einer Begutachtung. Es gibt sieben Pflegegeldstufen; 2026 beginnt Pflegegeld der Stufe 1 bei 206,20 € monatlich.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag gilt eine Besonderheit: Berücksichtigt wird grundsätzlich nur jener zusätzliche Pflege- und Betreuungsaufwand, der über das hinausgeht, was auch bei einem gleichaltrigen Kind ohne Behinderung erforderlich wäre.
Bei schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bestehen zusätzlich besondere Regelungen zur Pflegegeldeinstufung.
Pflegebedarf im Alltag nachvollziehbar machen
Für eine Begutachtung sind konkrete Alltagssituationen meist hilfreicher als allgemeine Aussagen wie „mein Kind braucht sehr viel Unterstützung“.
Welche Unterstützung ist tatsächlich nötig und wie häufig?
Welche Tätigkeiten benötigen Anleitung, Erinnerung oder unmittelbare Unterstützung?
Wo ist besondere Aufsicht, Begleitung oder Unterstützung erforderlich?
Wie viel zusätzliche Begleitung entsteht durch Überforderung, Krisen oder besondere Regulationsbedürfnisse?
Entsteht regelmäßig zusätzlicher Betreuungsbedarf während der Nacht?
Was benötigt Ihr Kind deutlich häufiger oder intensiver als gleichaltrige Kinder?
NIEDERÖSTERREICH
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck: 1.000 € pro Jahr
Das Land Niederösterreich gewährt 2026 unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege- und Betreuungsscheck in Höhe von 1.000 € pro Jahr.
Für minderjährige pflegebedürftige Personen ist grundsätzlich der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 1 erforderlich. Zusätzlich müssen unter anderem der Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und die im Antragsverfahren vorgesehene Beratung erfüllt sein.
Der Pflege- und Betreuungsscheck muss jährlich neu beantragt werden. Für 2026 ist eine Antragstellung bis 31. Dezember 2026 vorgesehen.
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Behindertenpass: Nachweis – nicht automatisch eine Geldleistung
Ein Behindertenpass kann grundsätzlich bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich beantragt werden.
Der Behindertenpass selbst ist keine laufende Geldleistung. Er dient als amtlicher Nachweis einer Behinderung und kann für bestimmte Vergünstigungen, steuerliche Vorteile oder weitere Verfahren relevant sein.
Die Ausstellung erfolgt durch das Sozialministeriumservice und ist gebührenfrei.
Steuerliche Entlastungen bei Behinderung eines Kindes
Behinderungsbedingte Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Bei Bezug der erhöhten Familienbeihilfe kann 2026 grundsätzlich ein pauschaler Freibetrag von 262 € monatlich berücksichtigt werden. Pflegebedingte Geldleistungen können diesen Pauschalbetrag vermindern.
Bestimmte tatsächliche Aufwendungen – beispielsweise Hilfsmittel oder Kosten einer Heilbehandlung – können je nach Voraussetzungen zusätzlich bzw. anstelle bestimmter Pauschalen steuerlich relevant sein. Für eine konkrete steuerliche Beurteilung ist das Finanzamt bzw. eine steuerliche Beratung maßgeblich.
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Wenn aufgrund einer Behinderung eine besondere finanzielle oder soziale Notlage entsteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung des Sozialministeriumservice infrage kommen.
Gefördert werden können beispielsweise bestimmte behinderungsbedingt notwendige Wohnraumanpassungen, Kommunikationshilfen oder andere definierte Maßnahmen.
Wichtig: Ein Antrag muss grundsätzlich gestellt werden, bevor die geplante Maßnahme umgesetzt bzw. in Rechnung gestellt wird. Es bestehen zusätzliche Voraussetzungen und kein automatischer Rechtsanspruch.
Kostenzuschuss für Psychotherapie
Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können gesetzliche Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss für Psychotherapie bei freiberuflich tätigen Psychotherapeut:innen leisten.
Voraussetzungen, Zuschusshöhe, bewilligungsfreie Sitzungsanzahl und notwendige Unterlagen unterscheiden sich nach Versicherungsträger. Voraussetzung ist insbesondere, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert behandelt wird.
Psychosoziale Beratung oder Elterncoaching ist davon zu unterscheiden und wird nicht allein deshalb zu einer Krankenversicherungsleistung, weil es um ein Kind mit Autismus oder AD(H)S geht.
Informationen zu Psychotherapie & Kostenzuschuss bei MA-Art® →
Wie können Familien sinnvoll vorgehen?
Nicht alle Anträge müssen gleichzeitig gestellt werden. Hilfreich ist zunächst zu klären, welche Leistungen zur eigenen Situation passen könnten.
SCHRITT 1
Situation erfassen
Welche Diagnose oder Befunde liegen vor? Wo entstehen im Alltag konkrete Einschränkungen? Wie hoch ist der zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsbedarf?
SCHRITT 2
Mögliche Leistungen zuordnen
Erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld, Behindertenpass, NÖ Pflege- und Betreuungsscheck, steuerliche Entlastungen und Kostenzuschüsse haben unterschiedliche Voraussetzungen.
SCHRITT 3
Unterlagen vorbereiten
Befunde, Diagnostik, Therapieberichte, Beobachtungen aus Schule oder Kindergarten und konkrete Beispiele aus dem Familienalltag möglichst übersichtlich zusammenstellen.
Unterlagen-Checkliste
- vorhandene medizinische und klinisch-psychologische Befunde
- Diagnosen und bisherige Abklärungen
- Übersicht über Therapien und sonstige Unterstützungsangebote
- Informationen aus Kindergarten oder Schule, soweit relevant
- kurze Entwicklungsübersicht
- konkrete Beispiele für zusätzlichen Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf
- bei Pflegegeld: möglichst konkrete Beschreibung wiederkehrender Hilfeleistungen
- vorhandene Bescheide, z. B. Familienbeihilfe, Pflegegeld oder Behindertenpass
Nicht nur Diagnosen sammeln – den Alltag beschreiben
Bei vielen Verfahren ist nicht allein entscheidend, welche Diagnose auf einem Befund steht. Hilfreich ist, konkret und nachvollziehbar zu dokumentieren, welche Auswirkungen im Alltag bestehen und welcher zusätzliche Unterstützungsbedarf tatsächlich entsteht. Dabei sollte nichts dramatisiert, aber auch regelmäßig notwendige Hilfe nicht als selbstverständlich heruntergespielt werden.
Orientierung bei komplexen Unterstützungsfragen
Wenn mehrere Diagnosen, Befunde, schulische Themen und mögliche Unterstützungsleistungen zusammenkommen, ist für Familien oft schwer erkennbar, welcher Schritt zuerst sinnvoll ist.
Im Rahmen einer psychosozialen Beratung / eines Elterncoachings können beispielsweise vorhandene Unterlagen strukturiert, Fragestellungen geklärt, mögliche zuständige Stellen eingeordnet und Gespräche mit Schule oder anderen Fachpersonen vorbereitet werden.
MA-Art® entscheidet nicht über Ansprüche und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung. Verbindliche Entscheidungen treffen ausschließlich die jeweils zuständigen Behörden, Versicherungsträger und sonstigen Stellen.
FACHLICHE ORIENTIERUNG
DI (FH) Miriam Auer, M.A.
Psychotherapeutin – Systemische Therapie / Systemische Familientherapie
Akademische Kunsttherapeutin · Psychosoziale Beraterin
Kompetenzpraxis für neurodivergenz- & traumasensible Psychotherapie
Schwerpunkte meiner Arbeit sind unter anderem Autismus, AD(H)S, Neurodivergenz, Familie, Schule sowie die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in komplexen Belastungssituationen.
Häufige Fragen zu finanziellen Hilfen
Bekommt jedes Kind mit Autismus erhöhte Familienbeihilfe?
Nein. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose. Für die erhöhte Familienbeihilfe muss grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % festgestellt werden oder eine andere gesetzlich vorgesehene Voraussetzung erfüllt sein.
Gibt es bei AD(H)S automatisch Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld richtet sich nach dem tatsächlichen zusätzlichen Pflege- und Betreuungsbedarf. Bei Kindern wird berücksichtigt, welcher Aufwand über den altersüblichen Bedarf eines Kindes ohne Behinderung hinausgeht.
Können erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld gleichzeitig bezogen werden?
Grundsätzlich können unterschiedliche Leistungen nebeneinander bestehen, wenn deren jeweilige Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkrete Wechselwirkung einzelner Leistungen sollte im jeweiligen Verfahren geprüft werden.
Ist der Behindertenpass dasselbe wie erhöhte Familienbeihilfe?
Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Verfahren. Ein Behindertenpass ist ein amtlicher Nachweis einer Behinderung; die erhöhte Familienbeihilfe ist eine finanzielle Leistung. Ein bestehender Behindertenpass kann allerdings bei bestimmten Verfahren relevant sein.
Kann man erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend bekommen?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine rückwirkende Gewährung grundsätzlich für höchstens fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung möglich.
Gibt es in Niederösterreich zusätzlich eine Landesförderung?
Ja. 2026 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck in Höhe von 1.000 € jährlich. Für minderjährige pflegebedürftige Personen ist dabei grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 1 erforderlich.
Übernimmt die Krankenkasse Elterncoaching?
Nicht automatisch. Psychotherapie bei einer psychischen Störung mit Krankheitswert und psychosoziale Beratung bzw. Elterncoaching sind unterschiedliche Leistungen. Ob ein Kostenzuschuss besteht, richtet sich nach der konkreten Leistung und den Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsträgers.
WEITERLESEN
Neurodivergenz, Schule & Unterstützung
Fachliche Grundlage & Aktualität
Die Angaben auf dieser Seite orientieren sich an den aktuellen Informationen von oesterreich.gv.at, dem Sozialministeriumservice, den österreichischen Sozialversicherungsträgern und dem Land Niederösterreich.
Stand: September 2026. Voraussetzungen, Beträge und Förderprogramme können geändert werden. Für verbindliche Auskünfte und Entscheidungen sind ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen maßgeblich.
ORIENTIERUNG FÜR ELTERN
Wenn Befunde, Schule und Unterstützungsleistungen unübersichtlich werden
In einem kostenfreien Orientierungsgespräch können wir zunächst klären, ob ein Beratungsangebot von MA-Art® zu Ihrer Fragestellung passt. Eine individuelle Prüfung von Leistungsansprüchen oder Anträgen ist aufgrund der Komplexität in diesem kurzen Telefonat nicht möglich.
Ausführliche psychosoziale Beratung / Elterncoaching



